Ein echter Allrounder: Allgefahrenversicherung für Gebäude

Allgefahrenversicherung für Gebäude

Wie ihr Name schon sagt, deckt der Versicherungsschutz einer Allgefahrenversicherung alle Schäden, unabhängig von ihrer Ursache, ab. Während eine herkömmliche Wohngebäudeversicherung die drei Hauptgefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel abdeckt, ist man mit einer Allgefahrenversicherung auch gegen nicht explizit in den Versicherungsbedingungen genannte Schadensfälle versichert.

Welche Risiken werden durch die Allgefahrenversicherung abgedeckt?

Die Allgefahrenversicherung wird auch als „All-Risk-Deckung“ bezeichnet. Im Unterschied zu anderen Versicherungen sind durch sie nicht nur spezielle Gefahren versichert. Im Gegenteil: Die Versicherungsdeckung bezieht sich auf alles, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Typische Ausschlüsse sind je nach Versicherer Schäden durch Verschleiß, Abnutzung und Korrosion, inneren Verderb, Vorsatz, Krieg oder Atomunfälle.
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Was ist bei der Allgefahrenversicherung nicht versichert?

Trotz der Tatsache, dass die All-Risk-Versicherung einen so umfassenden Schutz bietet, kennt sie auch Leistungsausschlüsse. Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel für die aus den folgenden Gründen entstandenen Schäden:

  • Schäden, die durch arglistiges oder vorsätzliches Verhalten entstehen
  • Schäden, die auf eine mangelhafte Beschaffenheit zurückgeführt werden können
  • Schäden als Folge von Kriegen und kriegsähnlichen Ereignissen
  • Schäden an nicht bewohnten oder bezugsfertigen Häusern

Welche Vorteile hat eine Allgefahrenversicherung?

Da eine Allgefahrenversicherung alle möglichen Gefährdungen abdeckt, erfreut sich diese Versicherungsart immer größerer Beliebtheit. Da konkrete Schäden nicht benannt werden, ist sie beispielsweise für Besitzer von Solar- und Photovoltaik-Anlagen eine sinnvolle Investition. Der Grund: Das Spektrum der möglichen Schäden im Bereich von Photovoltaik-Anlagen ist sehr vielfältig und betrifft nicht nur Umwelteinflüsse, sondern auch Bedienungs- und Montagefehler. Diese werden durch eine normale Gebäudeversicherung in der Regel nicht abgedeckt.
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Mehr Sicherheit mit der Allgefahrenversicherung für Gebäude

Bei der All-Risk-Versicherung kommt es also darauf an, was vertraglich ausgeschlossen wird. Der Rest gilt als versichert und wird im Rahmen der jeweiligen Police übernommen. Währenddessen bieten nur sehr wenige Versicherer eine Wohngebäudeversicherung mit einer Deckung für sämtliche, also auch nicht ausdrücklich benannte Gefahren.
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All Risk, Multi Risk oder Extended Coverage - was sind die Unterschiede?
Häufig wird die Allgefahrenversicherung fälschlicherweise mit sogenannten Multi-Risk-oder Viel­gefahren-Versicherungen verwechselt. Über solche Policen können Versicherungsnehmer ihren her­kömmlichen Versicherungs­schutz um zusätzliche, konkret benannte Gefahren erweitern. Außerdem hat man bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, den Baustein „unbenannte Gefahren“ zu integrieren. Über diesen lässt sich der Versicherungs­umfang nahezu an den der „echten“ Allgefahrenversicherung anpassen. Allerdings ist bei einer solchen Multi-Risk-Versicherung nach wie vor der Versicherungs­nehmer in der Pflicht, dem Versicherer die Ersatz­pflicht für einen Schaden nachzuweisen.
Beispiele für versicherte Schäden mit der Allgefahrenversicherung

Anhand der folgenden Beispiele zeigen sich der Unterschied und die Vorteile einer herkömmlichen Gebäudeversicherung und einer Allgefahrenversicherung für Gebäude:

  • Sturmschaden am Dach: In diesem Fall leistet sowohl die Gebäudeversicherung als auch die All-Risk-Police.
  • Rohrbruch und Überschwemmung durch Leitungswasser: Auch die hier entstandenen Schäden sind meist im Deckungsumfang der Gebäudeversicherung enthalten. Möglicherweise gibt es aber Leistungsunterschiede oder bestimmte Ausschlüsse – zum Beispiel, wenn das beschädigte Rohr außerhalb des Gebäudes liegt.
  • Vandalismus an Gebäudeteilen durch Einbrecher oder Vandalen: Während die Allgefahrenversicherung Vandalismus abdeckt, sind solche Schadensfälle in herkömmlichen Gebäudeversicherungen oftmals nicht mitversichert.
  • Glasschäden durch Zugluft: Die meisten Allgefahrentarife schließen Glasschäden ein, während man mit einer normalen Gebäudeversicherung eine zusätzliche Glasversicherung benötigt.